Angaben gemäß § 5 TMG:
tier in bewegung
Tierphysiotherapie Kerstin Lorenz
Kerstin Lorenz
Am Donnersberg 40
67806 Rockenhausen (Donnersbergkreis)
Praxis:
Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden
(Donnersbergkreis)
Kontakt:
Telefon:
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0163/5800589
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Telefax:
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E-Mail:
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kerstin.lorenz.4.pets@web.de
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Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz der Gesellschaft:
AXA, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
http://www.fotolia.com
liliya kulianionak
Quelle: http://www.e-recht24.de
AGB der Praxis „Tier in Bewegung Tierphysiotherapie Kerstin Lorenz“ (TIB)
Allgemeines
- Vor Beginn der Behandlung ist der Tierhalter verpflichtet, TIB wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft über
Gesundheitszustand des Tieres und den bisherigen Therapieverlauf zu erteilen.
- Der Tierhalter stimmt einer tierphysiotherapeutischen Behandlung seines Tieres in der TIB zu. Die Wahl der
einzelnen Therapiemethoden obliegt dem Therapeuten und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen des behandenden
Therapeuten.
- Der Tierphysiotherapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere,
wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierphysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht
behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen,
einschließlich Beratung, erhalten.
- TIB übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- oder Trainingsziels. Die Therapie wird an den
jeweiligen Bedürfnissen des Tieres und den Möglichkeiten des Tieres, sowie seiner Rasse, seines Alters, seines Geschlechts und seinen körperlichen Voraussetzungen festgemacht.
Behandlungstermine
- Termine sind telefonisch, persönlich, per WhatsApp oder per e-mail zu vereinbaren. Die vereinbarten
Termine sind durch den Tierhalter strikt einzuhalten.
- Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser mindestens 24 Stunden vor dem Termin -bei Montagsterminen
bis Samstag vorher 12 Uhr- telefonisch oder WhatsApp abzusagen. Bei Nichteinhaltung ist TIB berechtigt, dem Tierhalter den versäumten Termin zu 100% in Rechnung zu stellen.
- Verspätung zu einem Termin – Wenn Sie mit Ihrem Tier zu spät zum Termin erscheinen, kann der Therapeut
aufgrund nachfolgender Termine die Behandlung nicht ausweiten. Trotzdem wird natürlich alles unternommen, eine bestmögliche Therapie in der verbliebenen Zeit anzubieten.
- Pünktlichkeit – Bitte kommen Sie pünktlich zu den Terminen. Die Sprechstunde ist immer so geplant, dass
es für Sie keine Wartezeiten gibt. Daher erscheinen Sie bitte auch nicht zu früh zum Termin, da hier die Behandlung des vorherigen Patienten sowie der Patientenwechsel gestört werden
kann.
- Mit dem Abschluss eines Termins stimmt der Tierbesitzer den Inhalten der AGBs und des Behandlungsvertrages
zu.
Honorar/ Bezahlung
- Es gilt die von TIB erstellte, aktuelle Preisliste. Die erbrachte Leistung ist im Anschluss direkt
in bar zu bezahlen.
- Bei Hausbesuchen (nur in Ausnahmefällen) werden Fahrtkosten berechnet.
- Serienkarten sind vor der ersten Behandlung in bar zu bezahlen.
- Bei Abbruch der Behandlung durch den Tierhalter besteht für TIB keine Verpflichtung einer Erstattung von zu viel
gezahlten Behandlungseinheiten bei Serienkarten.
- Im Falle des Todes eines Tieres während einer laufenden und im Voraus bezahlten Behandlungsserie kann TIB aus
Kulanz Teilbeträge zurückerstatten. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung.
Unterwasserlaufband
- Unterwasserlaufbandtherapie – Wenn Ihr Tier ins Unterwasserlaufband geht, bringen Sie es sauber
zur Therapie. Falls starke Verschmutzungen bemerkt werden, muss an diesem Tag von der Behandlung im Wasser abgesehen werden. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Tier frei von ansteckenden
Infekten/Krankheiten ist, keine offenen Wunden hat und parasitenfrei sein ist. Bitte bringen Sie zum Abtrocknen nach dem Laufen ein Handtuch sowie in der kühleren Jahreszeit einen Bademantel für
Ihren Hund mit. Für frisch operierte Hunde, holen Sie sich bitte eigenverantwortlich vor dem Training im Unterwasserlaufband, die Freigabe Ihres behandelnden Tierarztes ein.
Rücksichtnahme
- Der Hund wird auf dem gesamten DEG-Gelände an der Leine geführt. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund
sich nicht in oder am Haus erleichtert. Räumen Sie bitte die Hinterlassenschaften Ihres Hundes weg.
- Wird eine Reinigung durch TIB erforderlich, geht dies von der Zeit der Behandlung ab. Das gleiche gilt für das
Unterwasserlaufband. Hier sind vorher entsprechende Maßnahmen zu treffen. Bitte sprechen Sie den Therapeuten an, sollte ihr Hund inkontinent sein. Sollte ein Wasserwechsel durch Verschmutzung
erforderlich werden, die aufgrund fehlender Erleichterungsmöglichkeiten für den Hund erfolgen, berechne ich 50,- EUR Reinigungsgebühr.
Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder
werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die
dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.