Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:


tier in bewegung

Tierphysiotherapie Kerstin Lorenz

 

 

Kerstin Lorenz

Am Donnersberg 40
67806 Rockenhausen (Donnersbergkreis)

 

Praxis:

Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden

(Donnersbergkreis)

 

Kontakt:

Telefon:

0163/5800589

Telefax:

 

E-Mail:

kerstin.lorenz.4.pets@web.de

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Name und Sitz der Gesellschaft:

AXA, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln

 

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

http://www.fotolia.com
liliya kulianionak

 

Quelle: http://www.e-recht24.de

 

AGB der Praxis „Tier in Bewegung Tierphysiotherapie Kerstin Lorenz“ (TIB)

 

Allgemeines

  1. Vor Beginn der Behandlung ist der Tierhalter verpflichtet, TIB wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft über Gesundheitszustand des Tieres und den bisherigen Therapieverlauf zu erteilen.
  2. Der Tierhalter stimmt einer tierphysiotherapeutischen Behandlung seines Tieres in der TIB zu. Die Wahl der einzelnen Therapiemethoden obliegt dem Therapeuten und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen des behandenden Therapeuten.
  3. Der Tierphysiotherapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierphysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
  4. TIB übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- oder Trainingsziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tieres und den Möglichkeiten des Tieres, sowie seiner Rasse, seines Alters, seines Geschlechts und seinen körperlichen Voraussetzungen festgemacht.  

Behandlungstermine

  1. Termine sind telefonisch, persönlich, per WhatsApp oder per e-mail zu vereinbaren. Die vereinbarten Termine sind durch den Tierhalter strikt einzuhalten.
  2. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser mindestens 24 Stunden vor dem Termin -bei Montagsterminen bis Samstag vorher 12 Uhr- telefonisch oder WhatsApp abzusagen. Bei Nichteinhaltung ist TIB berechtigt, dem Tierhalter den versäumten Termin zu 100% in Rechnung zu stellen.
  3. Verspätung zu einem Termin – Wenn Sie mit Ihrem Tier zu spät zum Termin erscheinen, kann der Therapeut aufgrund nachfolgender Termine die Behandlung nicht ausweiten. Trotzdem wird natürlich alles unternommen, eine bestmögliche Therapie in der verbliebenen Zeit anzubieten.
  4. Pünktlichkeit – Bitte kommen Sie pünktlich zu den Terminen. Die Sprechstunde ist immer so geplant, dass es für Sie keine Wartezeiten gibt. Daher erscheinen Sie bitte auch nicht zu früh zum Termin, da hier die Behandlung des vorherigen Patienten sowie der Patientenwechsel gestört werden kann.
  5. Mit dem Abschluss eines Termins stimmt der Tierbesitzer den Inhalten der AGBs und des Behandlungsvertrages zu.

 

Honorar/ Bezahlung

  1. Es gilt die von TIB erstellte, aktuelle Preisliste. Die erbrachte Leistung ist im Anschluss direkt in bar zu bezahlen.
  2. Bei Hausbesuchen (nur in Ausnahmefällen) werden Fahrtkosten berechnet.
  3. Serienkarten sind vor der ersten Behandlung in bar zu bezahlen.
  4. Bei Abbruch der Behandlung durch den Tierhalter besteht für TIB keine Verpflichtung einer Erstattung von zu viel gezahlten Behandlungseinheiten bei Serienkarten.
  5. Im Falle des Todes eines Tieres während einer laufenden und im Voraus bezahlten Behandlungsserie kann TIB aus Kulanz Teilbeträge zurückerstatten. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung.

Unterwasserlaufband

  1. Unterwasserlaufbandtherapie – Wenn Ihr Tier ins Unterwasserlaufband geht, bringen Sie es sauber zur Therapie. Falls starke Verschmutzungen bemerkt werden, muss an diesem Tag von der Behandlung im Wasser abgesehen werden. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Tier frei von ansteckenden Infekten/Krankheiten ist, keine offenen Wunden hat und parasitenfrei sein ist. Bitte bringen Sie zum Abtrocknen nach dem Laufen ein Handtuch sowie in der kühleren Jahreszeit einen Bademantel für Ihren Hund mit. Für frisch operierte Hunde, holen Sie sich bitte eigenverantwortlich vor dem Training im Unterwasserlaufband, die Freigabe Ihres behandelnden Tierarztes ein.

Rücksichtnahme

  1. Der Hund wird auf dem gesamten DEG-Gelände an der Leine geführt. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund sich nicht in oder am Haus erleichtert. Räumen Sie bitte die Hinterlassenschaften Ihres Hundes weg.
  2. Wird eine Reinigung durch TIB erforderlich, geht dies von der Zeit der Behandlung ab. Das gleiche gilt für das Unterwasserlaufband. Hier sind vorher entsprechende Maßnahmen zu treffen. Bitte sprechen Sie den Therapeuten an, sollte ihr Hund inkontinent sein. Sollte ein Wasserwechsel durch Verschmutzung erforderlich werden, die aufgrund fehlender Erleichterungsmöglichkeiten für den Hund erfolgen, berechne ich 50,- EUR Reinigungsgebühr.

 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Rufen Sie einfach an unter:

 

0163/5800589

 

 

Termine nach Vereinbarung